„Impressum“ um kaum ein anderes Wort gab es im Internet mehr Streit, unterschiedliche Aussagen, Irrtümer und Anleitungen solange ich mich zurück erinnern kann und so manch einer der das Wort „Impressum“ hört und eine eigene Domain besitzt, schreckt unweigerlich zusammen.
Der Sinn eines Impressums bestehe darin, dass der Nutzer wissen soll, mit wem er es zu tun hat und an wen er sich notfalls wenden kann, erläutert Astrid Auer-Reinsdorff von der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Der Betreiber soll sich im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht hinter der Anonymität seiner Webseite verstecken können, sagt Sören Siebert, Anwalt aus Berlin und Experte für Internetrecht. Die genauen Inhalte des Impressums regeln das Telemediengesetz und der Rundfunkstaatsvertrag, bei einem nicht geschäftsmäßigen Dienst müssen Name und Anschrift auf jeden Fall genannt werden.
Größter Irrglaube ist: „wieso, ich hab doch keine Firmenwebseite, also ist die Homepage privat und ich brauche kein Impressum“ Falsch ! Nicht jede Webseite/Domain hinter der keine „Firma“ steckt, ist auch gleich eine als privat anzusehende Webseite.
So manch ein Domaininhaber hat davon gehört „Sobald ein Banner auf der Webseite ist, ist die Seite nicht mehr Privat“ das ist zumeist richtig, falsch hingegen ist die Schlussfolgerung: „Also wenn ich keine Werbung mache udn kein Geld mit der Webseite verdiene, brauche ich kein Impressum“.
Denn: Wer regelmäßig journalistische Texte auf seiner Webseite veröffentlicht (hierzu reichen Blogpostings die Meinungen äußern oder Texte die Meinungen „bilden“) , ist zugleich Impressums pflichtig.
Vor einigen Monaten kam dann eine neue Entscheidung, welche Abmahnungen von Privatseiten auf 100 Euro „beschränkte“. Sicherlich, ich vermute so manche Kanzlei konnte seither ihre Pforte schließen. Aber eine Webseite ist sooo schnell als nicht mehr rein Privat eingestuft, dass generell keine Entwarnung an der Abmahn-Front gegeben werden kann.
Mehr zum nie endenden Thema Impressum findet sich auch im Aktuellen Artikel im Stern , in welchem auch Rechtsanwalt Markus Wiedemann aus Berlin zum Thema Impressumspflicht zitiert wird.
Aktuelle Abmahnwellen:
KFZ Händler: Betroffen sind Autohändler, die ihre Fahrzeuge auf Internetseiten wie z.B. autoscout.de anbieten und die Unternehmensform der GmbH & Co. KG führen. Die Abmahner (Admiral Deutscher Handelskontor GmbH) sind der Ansicht, dass im Impressum auch die vollständigen Namen der Geschäftsführer der GmbH genannt werden müssen und das Impressum „ihrer Opfer“ daher wettbewerbswidrig sei berichtet Tim Geißler auf Anwalt24.de .
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, WICHTIGER HINWEIS:
Kontaktieren Sie die Abmahnanwälte NICHT ohne sich vorher anwaltlich beraten zu lassen, lassen Sie aber auch Fristen nicht einfach verstreichen ! Die Abmahnanwälte werden ihnen sehr gut überlegt die passenden Fragen stellen um sie noch tiefer in den Schlamassel zu führen. Ein guter Kontakt für solche Fälle ist z.B. die Webseite „die-abmahnung.de„
Und wer das Thema Impressum nicht so recht ernst nehmen sondern lieber einmal herzlich darüber lachen möchte, schaut sich dieses( pseudolus.de/index.php/das-impressum ACHTUNG: Verlinkung aufgrund späterer Virenmeldung entfernt, Seite daher nicht ohne entsprechenden Schutz /Browser aufrufen) hier an.