Das neue IT-Sicherheitsgesetz ist jetzt beschlossene Sache. Schon in der zweiten Jahreshälfte 2015 könnte das Gesetz in Kraft treten.
Insbesondere Online-Shops sind nach dem aktuellen Stand der Gesetzesvorlage davon betroffen, weil sie künftig jeder noch so kleine Webshop zum sicheren Betrieb verpflichtet werden soll. Die Vorkehrungen, die Webseitenbetreiber bezüglich der IT-Sicherheit werden treffen müssen, sollen „den Stand der Technik berücksichtigen“ und „wirtschaftlich zumutbar“ sein.
Das Bundesinnenministerium sieht dabei „insbesondere die Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens“ als sinnvoll.
Zu Deutsch: Auch ein noch so kleiner Onlineshop braucht ein SSL- bzw. TLS-Interface auf Basis eines Zertifikats.
Falls Sie auch einen Onlineshop betreiben, der noch nicht auf verschlüsselte Verbindungen umgestellt ist, sollten Sie sich jetzt bald um ein Zertifikat kümmern.