Vor kurzem haben wir uns schon einmal hier im Blog mit dem Thema Impressumspflicht auseinander gesetzt, vor allem mit der Problematik der Pflicht für vermeintliche Privat-Seiten.
Heute habe ich beim „SEOux Indianer“ einen sehr interessanten Beitrag zur Impressumspflicht gefunden, welcher die Frage behandelt wie es mit dieser Pflicht aussieht, wenn der Server im Ausland steht.
Immer wieder glauben Webseiten Betreiber an das Ammenmärchen von der Straffreiheit und Un-Belangbarkeit der auf Servern im Ausland gehosteten Webseite. Auch der Indianer straft diese Annahme lügen, Hosten im Ausland entbindet nicht von den Gesetzen denen ein in Deutschland ansässiger Inhaber/Admin C unterliegt. -> Zum Artikel des verrückten Federtänzers.