Und weiter geht das Gerangel um die GEZ-Gebühren für Internet-fähige PC`s in Firmen. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich gegen die Gebühr entschieden.
Eine Softwareentwicklungsfirma hatte gegen die jährliche Gebühr von 55 Euro für Internet-fähige PS`s geklagt und je nachdem wie der Richter oder die Richterin entscheidet und die Sachlage einschätzt, so neigt sich Justitias Waage nach oben oder nach unten. In der Urteilsbegründung reichte es dem Richter nicht aus, dass ein neuartiges Rundfunkgerät (PC) nur theoretisch Sendungen empfangen könne, sondern die technischen Voraussetzungen dafür müssen auch gegeben sein. Im vorliegenden Fall hatte der PC keine technische Ausstattung um Musik, Sprache und Geräusche überhaupt hörbar machen zu können, und somit sei dieser PC nicht in der Lage Rundfunksendungen überhaupt hörbar zu machen. (Az. 14 A 243/08)
Bei gewerblich genutzten PC`s dürfe demnach nicht allein mit der Möglichkeit der Nutzung darauf geschlossen werden, dass diese Geräte zum Empfang bereit gehalten werden. Sollten allerdings PC`s tatsächlich als Rundfunkgeräte genutzt werden, so sind auch Rundfunkgebühren zu zahlen.
Immer wieder beschäftigen sich deutsche Gerichte mit dieser Problematik und so verschieden die Bundesländer, so verschieden wird entschieden. Die Verwaltungsgerichte Wiesbaden und Koblenz entschieden gegen die Rundfunkgebühr und das Verwaltungsgericht Arnsberg stützt sich auf den Rundfunkgebührenvertrag und entschied sich für die GEZ-Gebühren.
Ebenfalls für die GEZ-Gebühr auf Firmen-PCs hat im März dieses Jahres das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden: Es hat das Urteil des VG Koblenz vom Juli letzten Jahres – s.o. – wieder gekippt. Demnach genügt es für die Gebührenpflicht, einen Internet-fähigen Rechner zum Empfang bereit zu halten. Die Gebührenpflicht verhindere die »Flucht aus der Rundfunkgebühr« durch die Nutzung von PC`s zum Rundfunkempfang anstatt gängiger Rundfunkgeräte.
Es bleibt also spannend wie die einzelnen Bundesländer zukünftig entscheiden und ist sehr Einzelfallabhängig oder doch sehr willkürlich??