Wer hinter seiner dynamischen IP-Adresse, die er von seinem Internet-Zugangsprovider bekommt, einen Internetserver betreiben möchte (z.B. um unterwegs Dokumente vom PC abfragen zu können oder als Entwicklungssystem für Internetseiten), braucht einen DynDNS-Eintrag mit einem Hostnamen, unter dem dann seine Seiten immer aufrufbar sind, auch wenn täglich die IP-Adresse wechselt.
Schon vor zwei Jahren hatte der größte und bekannteste Anbieter DynDNS die Anzahl kostenloser Hostnamen von 5 auf 2 reduziert und die Anzahl der für den Hosteintrag verfügbaren Domainnamen von 88 auf 18 verkleinert.
Dyn macht es jetzt nahezu unmöglich, seinen DynDNS-Dienst noch zu nutzen. Wer sich zum Beispiel nicht mindestens einmal pro Monat in sein DynDNS-Konto einloggt, bekommt eine Warnemail. Danach löscht Dyn dann den kostenlosen Zugang und auch den damit verknüpften DNS-Namen.
Sollten Sie DynDNS nutzen, müssen Sie die neuen Regeln beachten, ansonsten könnte Ihr DynDNS-Eintrag und damit der dazugehörige Hostname weg sein.
Es gibt allerdings im Internet mehrere Alternativen zur Firma Dyn, beispielsweise Afraid.org, NoIP, spdns.de oder TwoDNS, die gegenrelativ geringe Gebühren oder kostenlos diese Aufgabe übernehmen.